AGB für Beratungsdienstleistungen (Stand 01.01.2021)

1. Geltung der AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages über Beratungsleistungen verbindlicher Vertragsbestandteil.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen Schulungen kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch „Anne Veith Klassisches Feng Shui“, 30457 Hannover, nachfolgend genannt die „Auftragnehmerin“, zustande. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht der Erfolg.

3. Pflichten der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die erteilten Aufträge mit Sorgfalt und fachlich qualifizierter Beratung auszuführen. Die Qualität der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch den Auftraggeber und gegebenenfalls seiner Geschäftsleitung und/oder Mitarbeiter.Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der Leistung(en), die sie beeinflussen kann, übernimmt aber keine Haftung für das Ergebnis und die Umsetzung der Ergebnisse.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Unterlagen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte Sorge tragen. Der Auftraggeber wird darüber hinaus die Auftragnehmerin unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.

5. Geheimhaltungspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Beratung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmens-, projekt- oder personenbezogene Sachverhalte über den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn diese Sachverhalte sind öffentlich bekannt oder zugänglich. Ausgenommen hiervon ist die Nennung des Kunden als Referenz, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe widersprochen hat.

6. Urheberrechte

Der Auftraggeber wird die durch die Auftragnehmerin im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, jegliche schriftliche Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum der Auftragnehmerin.

7. Erwerb von Rechten

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an Dritte zu weiterer oder anderer wirtschaftlicher Nutzung als dem Auftragszweck weiterzugeben, es denn dies wird mit der Auftragnehmerin bei Vertragsabschluss explizit und für jeden Einzelfall schriftlich vereinbart. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch die Auftragnehmerin bleibt hiervon unberührt.

8. Datenspeicherung

Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin, betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens zur Erstellung von Statistiken zu speichern. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass diese betrieblichen Daten absolut vertraulich behandelt und keinesfalls ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden, es sei denn die Auftragnehmerin ist gesetzlich dazu verpflichtet.

9. Auftragsunterlagen

Die Auftragnehmerin wird nach Beendigung des Auftrages und Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen des Auftraggebers alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben. Eine Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen besteht nicht, es sei denn es wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Auftragsunterlagen die die Auftragnehmerin vom Auftraggeber erhält, werden soweit möglich und praktikabel umgehend eingescanned und in PDF-Dateien umgewandelt. Die Unterlagen werden nach erfolgter elektronischer Speicherung umgehend wieder an den Auftraggeber zurückgegeben, es sei denn es wird eine gesonderte Vereinbarung über die Erstellung einer Dokumentation geschlossen. Von der Rückgabepflicht sind solche Unterlagen nicht betroffen, die die Auftragnehmerin aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aufbewahren muss.

10. Honorar, Rechnungsstellung

Das Honorar wird zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber schriftlich im Rahmen der Auftragserteilung fixiert und ist individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. An- und Abfahrt sind in der Arbeitszeit nicht enthalten. Für Termine außerhalb der Geschäftsräume der Auftragnehmerin kommen entfernungsabhängige Fahrtkosten von 0,30€/KM sowie ein Stundensatz von 30€/Std für Fahrt- bzw. Reisezeit und eventuell, gegen Nachweis, Spesen für Übernachtung und Verpflegung hinzu. Die Auftragnehmerin ist berechtigt die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen sowie im Rahmen der Durchführung des Auftrages Abschlagsrechnungen zu erstellen.

11. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00 und Verzugszinsen Höhe von 2% über dem gesetzlichen Verzugszinssatz an. Die Auftragnehmerin kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin auch während der Laufzeit des Vertrages die Fortführung von Leistungen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich der offen stehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Gegenansprüche der Auftragnehmerin kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

12. Haftung

Eine Haftung der Auftragnehmerin auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen jedoch eine Haftung für eine schriftlich zugesicherte Leistung sowie für fahrlässiges Verhalten der Auftragnehmerin, wird auf den Gesamthöchstbetrag von € 2.000,00 (zweitausend Euro) beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung durch grobfahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

13. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung das Auftragsverhältnis, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen. Wenn die Kündigung durch die Auftragnehmerin aufgrund eines Umstandes erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erfolgt keine Anrechnung was die Auftragnehmerin durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt in beiden Fällen hiervon unberührt. Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der andere Vertragspartner seine Vertragsverpflichtungen trotz entsprechender Mahnung schuldhaft nicht nachkommt.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Hannover.

15. Ärztliche, heilpraktische und/oder medizinische Diagnose oder Behandlung

Ich nehme keine ärztliche, heilpraktische und/oder medizinische Diagnose oder Behandlung vor. Eine ärztliche Behandlung wird durch mein Angebot nicht ersetzt.